Rechtsprechung
LG Rostock, 20.11.2009 - 9 O 333/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Rostock, 20.11.2009 - 9 O 333/08
- OLG Rostock, 21.12.2011 - 1 U 8/10
- BGH, 19.04.2013 - V ZR 47/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05
Vormerkungsfähigkeit zukünftiger Ansprüche; Gesetzlicher Vormerkungsschutz …
Auszug aus LG Rostock, 20.11.2009 - 9 O 333/08
Vielmehr bleibt der Inhaber der Grundschuld berechtigt den durch den Rang des Grundpfandrechts mitbestimmten Sicherungsrahmen voll auszuschöpfen (BGH v. 09.03.2006, IX ZR 11/05, in juris Rn. 20 = ZIP 2006, 1141). - BGH, 06.07.1989 - IX ZR 277/88
rechtsgrundlos erteilte Grundschuld - § 1191 BGB, Pfändung des …
Auszug aus LG Rostock, 20.11.2009 - 9 O 333/08
Die Erwägung des BGH in seiner Entscheidung vom 06.07.1989, IX ZR 277/88, in juris Rn. 27, der dortige Verzicht des Inhabers der Grundschuld könnte eine Pflicht zur Rückübertragung gegenüber dem Grundstückseigentümer bzw. dem Zessionar des Rückübertragungsanspruchs verletzt haben, ist auf diesen Fall nicht übertragbar.